PROJEKTFÖRDERUNG

Innovative Wasserstoff-
Demonstrationsregion
Rheinisches Revier

Grüner Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien ist ein Schlüsselelement der Energiewende und spielt eine entscheidende Rolle, um die globalen Klimaziele zu erreichen. Technologien zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Nutzung von Grünem Wasserstoff verfügen über erhebliche Wertschöpfungspotentiale – auf globaler, nationaler, wie auch regionaler Ebene.

Das Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastruktur-kompatible Wasserstoffwirtschaft (HC-H2) erforscht, entwickelt und demonstriert innovative Wasserstofftechnologien in den Bereichen Produktion, Logistik und Nutzung. Der Fokus liegt dabei auf Technologien, die auf bereits existierende oder schnell und günstig installierbare Infrastrukturen für die Lagerung und den Transport von Wasserstoff zurückgreifen. Neben technologischen Ansätzen zur Nutzung des Erdgasnetzes für den Wasserstofftransport werden am HC-H2 vor allem Ansätze zur chemischen Wasserstoffstoffspeicherung unter der Nutzung der Infrastruktur für flüssige Energieträger verfolgt, beispielsweise zur Wasserstoffspeicherung in Form von Methanol und anderen Alkoholen, in dehydrierbaren alizyklischen Flüssigkeiten (LOHC-Technologie) sowie in Form von Ammoniak oder Ameisensäure.

Das HC-H2 ist als wissenschaftlich-technologischer Leuchtturm angelegt. Ziel ist es, durch praktisch relevante Forschung den Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen und konkret den Strukturwandel des Rheinischen Reviers voranzutreiben. Als wissenschaftlicher und organisatorischer Kern dient das Institut für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft (INW) am Forschungszentrum Jülich.

Wasserstoff-Demonstrationsprojekte verknüpfen die Forschung mit praktischer Erprobung und sollen durch Stärkung von Wissens- und Technologietransfer ein regionales Innovationscluster etablieren. Das Rheinische Revier soll zu einer innovativen Wasserstoff-Demonstrationsregion mit umfangreichen neuen unternehmerischen Aktivitäten und nachhaltiger Wertschöpfung werden.

Die Wasserstoff-Demonstrationsregion lebt von der Beteiligung aller relevanten Akteure aus dem Rheinischen Revier. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ruft deshalb Unternehmen, Forschungsinstitutionen sowie weitere öffentliche und private Einrichtungen mit Sitz im Rheinischen Revier[1] dazu auf, Vorschläge für Wasserstoff-Demonstrationsprojekte einzureichen.

[1] Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und Stadt Mönchengladbach; siehe Investitionsgesetz Kohleregionen, § 2, Nr. 2.

Aufruf zur Einreichung
von Interessenbekundungen

Interessierte Akteure werden in einem ersten Schritt ab sofort dazu eingeladen, Interessenbekundungen einzureichen. Diese sollen auf maximal drei Seiten folgende Aspekte beleuchten:

  • Technische Beschreibung des Demonstrationsvorhabens mit Darstellung des innovativen Charakters
  • Umsetzungsziele und wirtschaftliche Impulse für das Rheinische Revier
  • Mögliche Partnerstruktur
  • Zeit- und Kostenplanung

Wir empfehlen für die Einreichung ihrer Interessenbekundung die Verwendung der weiter unten bereitgestellten Vorlage.

 

Interessenbekundungen können fortlaufend unter der unten genannten Kontaktadresse eingereicht werden. Die eingegangenen Interessensbekundungen werden jeweils zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) anhand der folgenden zentralen Kriterien bewertet:

  • Thematische Passfähigkeit
  • Innovationsgehalt und angestrebter Erkenntnisgewinn
  • Realisierbarkeit im Rheinischen Revier und Übertragbarkeit auf weitere Regionen
  • Wirkung des Projekts auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier
  • Angemessenheit der vorgesehenen Projekt-/Partnerstruktur und Kostenplanung

Im Falle einer positiven Erstbewertung werden die Einreicher gebeten, gemeinsam mit den Projektkoordinatoren beim HC-H2 eine vollständige Projektskizze zu erarbeiten. Die weiteren Verfahrensschritte richten sich nach den Anforderungen der u. g. Förderrichtlinie.

Einreichung

Wir empfehlen für die Einreichung Ihrer Interessenbekundung die Verwendung der hier bereitgestellten Vorlage
Die Mailadresse, unter der Sie die Interessenbekundung einreichen können:

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ vom 06.02.2019 (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2337.html), geändert mit Bekanntmachung vom 27.09.2021 (https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-07-%C3%84nderungsbekanntmachung-Energiewende.html). Die Bestimmungen dieser Förderbekanntmachung finden in vollem Umfang Anwendung.